| Privates
Baurecht
Wir vertreten Privatpersonen sowie gewerbliche
Bauunternehmer und Bauherren bei der Durchführung und
Abwicklung eines Bauvorhabens.
Unsere Mandanten sind neben Bauherren/ Auftraggebern Bauunternehmer,
Subunternehmer, Handwerksbetriebe, Lieferanten und Architekten.
Die Erstellung und Prüfung von Bauverträgen gehört
genauso zu unseren Leistungen wie auch die Prozessvertretung bei
streitigen Auseinandersetzungen. Schwerpunkte sind für:
Auftraggeber/Bauherren:
- Vertragsgestaltung und -überprüfung ( BGB- und VOB-Verträge)
- Beratung und Vertretung bei der Abnahme
- Vertretung bei Baumängeln und Bauverzug
- Prozessvertretung
- Beweissicherung
- Durchsetzung von Vertragsstrafen
- Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen
- Außergerichtliche Streitschlichtung
Auftragnehmer
- Vertragsgestaltung und -überprüfung ( BGB- und VOB-Verträge)
- Prozessführung
- Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
- Eintragung von Bauhandwerkersicherungshypotheken
- Abwehr unberechtigter Mängelansprüche
- Abwehr von Vertragsstrafen
- Beweissicherung
- Auftraggeberinsolvenz
- Außergerichtliche Streitschlichtung
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