| Gesellschaftsrecht
Aufgrund unserer Fachkenntnisse und langjährigen Erfahrungen
beraten wir Sie in Fragen des Gesellschaftsrechts umfassend und
kompetent. Wir begleiten Sie bei der Neugründung einer Gesellschaft,
der Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrages, der Durchführung
von Gesellschafterversammlungen, der notwendigen Beschlussfassungen,
der Auseinandersetzung unter Gesellschaftern, beim Ausscheiden von
Gesellschaftern und der Einstellung oder Entlassung eines Geschäftsführers.
Primäres Ziel: außergerichtliche Einigung
Auch im Gesellschaftsrecht verfolgen wir das Ziel, Ihre Interessen
nach Möglichkeit außergerichtlich durchzusetzen. Dieses
ist oft der effizientere Weg gegenüber langwierigen, kostenintensiven
Gerichtsprozessen. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig,
vertreten wir Sie mit Nachdruck bundesweit vor Gericht. In steuer-
und bilanzrechtlichen Fragen arbeiten wir eng mit Steuernberatern
und Wirtschaftsprüfern zusammen.
Wir bieten folgende Leistungen an:
- Erstellen eines Gesellschaftsvertrages
- Neugründung einer Gesellschaft
- Beratung beim Erwerb und Verkauf von Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen
- Beratung beim Ausscheiden von Gesellschaftern
- Durchführung von Gesellschafterversammlungen
- Beratung bei Gesellschafterbeschlüssen
- Geschäftsführerbestellung
- Erstellen von Geschäftsführerverträgen
- Kündigung und Entlassung von Geschäftsführern
- Beratung über Geschäftsführerhaftung
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