| Gewerblicher
Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht/Urheberrecht)
Unser
Schwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz ist die Beratung unserer
Mandanten in den Bereichen des Wettbewerbs-, Marken-
und Urheberrechts.
Im Bereich des Wettbewerbsrechts (geregelt durch das Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb) beraten und vertreten wir
Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Bei Verletzungen
mahnen wir den Verletzer mit einer strafbewehrten Unterlassungs-
und Verpflichtungserklärung für Sie ab. Wird eine solche
Erklärung durch den Verletzer nicht abgegeben, setzen wir Ihre Ansprüche
durch die Beantragung und Zwangsvollstreckung von einstweiligen
Verfügungen für Sie durch. Dieses gilt auch für Ihre
Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz, sowie etwa notwendig
werdende Abschlusserklärungen. Schließlich führen
wir selbstverständlich für Sie auch reguläre Klagen
zur Durchsetzung Ihrer Interessen. Auch im umgekehrten Fall prüfen
wir für Sie, ob etwaige Abmahnungen berechtigt und die Abgabe
von strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärungen notwendig
sind. Neben unserer hohen fachlichen Kompetenz verfügen wir
über die in diesem Bereich notwendige schnelle Reaktionsfähigkeit.
In Kombination mit dem Wettbewerbsrecht können auch das Marken-
und Urheberrecht Gegenstand außergerichtlicher und gerichtlicher
Auseinandersetzungen sein. Darüber hinaus erarbeiten wir nach
Ihren Vorstellungen und Wünschen Konzepte und Strategien, um
Ihre Rechte umfassend zu schützen und dauerhaft zu sichern
und Kollisionen mit anderen Rechtsinhabern zu vermeiden. Hierzu
veranlassen wir für Sie z.B. Ähnlichkeitsrecherchen und
führen Markenanmeldungen für Sie durch. Ergänzend
arbeiten wir im Bereich des Patent- und Lizenzrechtes eng mit Patentanwälten
zusammen.
Schließlich bieten wir im Bereich des Urheberrechts neben
grundsätzlichen Beratungen Lösungen zur Sicherung Ihrer
urheberrechtlichen Ansprüche, wie z.B. die Erstellung und Verhandlung
von Lizenz- und Nutzungsverträgen, an.
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