| Verkehrsrecht
Seit über 50 Jahren vertreten wir ständig die Interessen
eines großen internationalen Versicherungskonzerns in Verkehrsunfallangegelegenheiten.
Die dabei gewonnenen umfangreichen Erfahrungen in der juristischen
Abwicklung und bei der Gestaltung der Regulierungsstrategie setzen
wir zugunsten der Mandanten ein.
Die Erstattung von Mehrwertsteuer bei unterschiedlichen Fall-Gestaltungen,
Neuwertersatz, Eigenreparatur, Quotenvorrecht, Hausfrauen-Schaden,
Unfälle mit Auslandsberührung, Verwicklung in einem Massenunfall,
aber auch Schadensminderungspflichten nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch, dem Versicherungsvertragsgesetz und den AKB (Allgemeine
Bedingungen für die Kraftversicherungsversicherung) sind uns
vertraute Begriffe.
Wir beraten und vertreten Sie schnell und effektiv, bei Notwendigkeit
auch gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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