| Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht können
wir Sie aufgrund jahrzehntelanger Beratung und
Prozessvertretung von führenden Versicherern sowie Versicherungsnehmern
umfassend beraten und gerichtlich vertreten.
Wir haben die Antworten zu Fragen bei allgemeinen Versicherungsbedingungen,
Risikoausschlüssen, vorvertraglichen Anzeigepflichten, Abschluss,
Änderung und Beendigung von Versicherungsverträgen, zu
den Widerspruchsrechten des Versicherungsnehmers, der Rückwärtsversicherung,
der vorläufigen Deckungszusage und den Rechtsfolgen nicht rechtzeitiger
Prämienzahlung.
Auch zu Fragen zu Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor und
nach dem Versicherungsfall, der Leistungsfreiheit des Versicherers,
des Eintritts des Versicherungsfalls, der Repräsentantenhaftung,
der Einstandspflicht mehrerer Versicherer, den Schadensermittlungskosten,
des Überganges der Ansprüche auf den Versicherer, Fragen
zur groben Fahrlässigkeit und der Verjährung und versicherungsrechtlichen
Ausschlussfristen können wir Ihnen Antwort geben.
Unsere Beratung und Prozessvertretung erstreckt sich umfassend
auf folgende Versicherungen:
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Directors-and-Officers-Versicherungen
- Einbruch-, Diebstahl- und Raubversicherungen
- Feuerversicherungen
- Haftpflichtversicherungen
- Hausratversicherung
- Kraftfahrhaftpflicht- und Vollkaskoversicherung
- Krankenversicherung
- Lebensversicherung
- private Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung
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