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Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht können wir Sie aufgrund jahrzehntelanger Beratung und Prozessvertretung von führenden Versicherern sowie Versicherungsnehmern umfassend beraten und gerichtlich vertreten.

Wir haben die Antworten zu Fragen bei allgemeinen Versicherungsbedingungen, Risikoausschlüssen, vorvertraglichen Anzeigepflichten, Abschluss, Änderung und Beendigung von Versicherungsverträgen, zu den Widerspruchsrechten des Versicherungsnehmers, der Rückwärtsversicherung, der vorläufigen Deckungszusage und den Rechtsfolgen nicht rechtzeitiger Prämienzahlung.

Auch zu Fragen zu Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor und nach dem Versicherungsfall, der Leistungsfreiheit des Versicherers, des Eintritts des Versicherungsfalls, der Repräsentantenhaftung, der Einstandspflicht mehrerer Versicherer, den Schadensermittlungskosten, des Überganges der Ansprüche auf den Versicherer, Fragen zur groben Fahrlässigkeit und der Verjährung und versicherungsrechtlichen Ausschlussfristen können wir Ihnen Antwort geben.

Unsere Beratung und Prozessvertretung erstreckt sich umfassend auf folgende Versicherungen:

  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Directors-and-Officers-Versicherungen
  • Einbruch-, Diebstahl- und Raubversicherungen
  • Feuerversicherungen
  • Haftpflichtversicherungen
  • Hausratversicherung
  • Kraftfahrhaftpflicht- und Vollkaskoversicherung
  • Krankenversicherung
  • Lebensversicherung
  • private Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung

 

Anwaltskanzlei Dörffer & Opfergelt
•  Scheidtweilerstraße 19  • 50933 Köln-Braunsfeld • 
•  Tel.: 0221 / 40 50 01  • Fax: 0221/40 50 03  •  mail@doerffer-opfergelt.de  •